Anders als beim subjektiven Tinnitus liegt beim objektiven Tinnitus immer eine konkrete Ursache vor. Die Behandlung dieser Ursache ist hierbei Grundlage für das Verschwinden des Ohrgeräusches. So kann beispielsweise eine Verkalkung oder ein Geschwulst an der Halsschlagader den objektiven Tinnitus begründen. In diesem Fall hilft oftmals nur ein operativer Eingriff.

In anderen Fällen entsteht das Ohrgeräusch durch einen Krampf des kleinen Mittelohrmuskels, der durch die Einnahme eines Magnesiumpräparats behoben werden kann. Auch wenn der Tinnitus durch Bluthochdruck zustande kommt, ist eine Behandlung mit blutdrucksenkenden Medikamenten möglich.